Homöopathie: Streichung aus Leistungskatalogen der gesetzlichen Krankenversicherungen

2016-09-12 - Ulrike Schlüter

Angesichts von steigenden Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen wird der Leistungskatalog kritisch unter die Lupe genommen. Es wird geprüft, welche Leistungen sinnvoll sind. Therapien, deren Wirkung nicht nachweisbar oder sogar kontraproduktiv sind, sollen aus dem Leistungskatalog genommen werden. So soll die Mehrbelastung der gesetzlich Versicherten begrenzt werden.

Auf dem Prüfstand steht auch die Homöopathie, die mittlerweile von einer großen Anzahl an gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Demnach würde es in Zukunft nur noch für Selbstzahler homöopathische Behandlungen geben.

Ob allerdings eine deutlich spürbare Kosteneinsparung über eine Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu erreichen wäre, ist fraglich.

Fehlender Nachweis der Wirkung

Kritiker der Homöopathie verweisen auf den nicht nachweisbaren Wirkstoffgehalt in den homöopathischen Arzneimitteln. Nur der Placebo-Effekt sorge für Beschwerde-Linderung bei den Patienten. Eine homöopathische Behandlung verhindere im schlimmsten Fall eine lebensrettende medizinische Therapie. Gerade aus diesem Grunde ist es positiv zu werten, dass die Homöopathie als Kassenleistung durch Ärzte durchgeführt wird. So werden eben nicht nur die Homöopathie, sondern auch die schulmedizinischen Behandlungsstrategien angewendet. Tatsache ist jedoch, dass die meisten Patienten, die eine homöopathische Behandlung anstreben, in der Schulmedizin als austherapiert gelten und sich deshalb nach einer alternativen Behandlung umsehen.

Studien zur Wirksamkeit der Homöopathie

Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) hat einen sogenannten Forschungsreader veröffentlicht, in dem bereits vorhandene Studien gebündelt wurden. In den Untersuchungen finden sich Belege für einen therapeutischen Nutzen der Homöopathie. Warum die Homöopathie wirkt, obwohl in den Arzneien nachweisbar nichts mehr von der Ursubstanz enthalten ist, belegt auch der Forschungsreader nicht.

Die Folgen der Leistungsstreichung

Wenn die Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen würde, wäre eine homöopathische Behandlung durch Ärzte nur noch als Selbstzahler-Leistung möglich. Viele Patienten ziehen jedoch die homöopathische Behandlung durch einen Heilpraktiker vor, da dieser sich in der Regel deutlich mehr Zeit für den Patienten nehmen kann als der Arzt. Die Gespräche werden bereits als Teil der Behandlung empfunden. Die homöopathische Behandlung durch Heilpraktiker wird jedoch auch aktuell in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, so dass sich für diese Patienten keine Änderungen ergeben würden, da sie die Behandlung bereits jetzt selbst bezahlen müssen.

In den aktuellen Diskussionen um die Homöopathie wird immer wieder die Forderung von Kritikern nach der Abschaffung des Heilpraktiker-Berufes laut. Eine Aktualisierung des Heilpraktikergesetzes, welches aus dem Jahre 1939 stammt, könnte sogar dafür sorgen, dass auch die Heilpraktiker-Leistungen von Krankenkassen übernommen werden könnten. Dies käme sicherlich vielen Patienten, die von der Homöopathie überzeugt sind, entgegen.

Wen würde eine Leistungsstreichung besonders treffen?

Eine Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ist für einige Personengruppen besonders hart. Vor allem Kinder werden bei leichten Alltagsbeschwerden homöopathisch behandelt, da diese Therapie besonders sanft und ohne Nebenwirkungen ist. Da aber die Kinderarmut in Deutschland immer größer wird, geht die Leistungsstreichung zu Lasten dieser ohnehin schon benachteiligten Kinder, da eine private Finanzierung der homöopathischen Behandlung meist finanziell nicht möglich ist.

Eine zweite Gruppe, die durch eine mögliche Leistungsstreichung betroffen wäre, sind chronisch kranke Menschen. Während akute und lebensbedrohliche Erkrankungen sehr gut schulmedizinisch behandelt werden können, ist es bei chronischen Erkrankungen sehr häufig so, dass die Schulmedizin häufig nicht mehr als möglicherweise Symptomlinderung aber nicht Heilung bieten kann. Chronisch Erkrankte profitieren sehr von homöopathischen Behandlungen, da in vielen Fällen Beschwerdelinderung ohne unangenehme Nebenwirkungen erreicht werden kann. Die Kosten für schulmedizinische Behandlungen und Arzneimittel sind ein großer Ausgabenfaktor bei chronisch Kranken. Bei Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog, werden chronisch Kranke noch mehr finanziell gefordert.

Heilpraktikerin Ulrike Schlüter

Autorin: Ulrike Schlüter - Heilpraktikerin

Ich beschäftige mich seit fast 20 Jahren intensiv mit der Homöopathie. Eine dreijährige Ausbildung in klassischer Homöopathie und Fortbildungen unter anderem in Kinderhomöopathie und gemütsorientierter Homöopathie runden mein Wissen ab. Ich bin als Heilpraktikerin in eigener Praxis - mit den Schwerpunkten Homöopathie und psychosomatische Erkrankungen - tätig. Neben der Therapie ist es mir ein großes Anliegen, mein Wissen und meine Faszination für die Homöopathie weiterzugeben.